on Aargau einen Teil des damals beschlagnahmten Gutes zurück. Vor und nach der Klosteraufhebung entzogen die Mönche zahlreiche Objekte dem Zugriff des Staates und brachten sie nach Sarnen. Den Rest liessen die Behörden nach Aarau schaffen und einlagern. In den folgenden Jahren verteilte der Kanton Kultgeräte an verschiedene Aargauer Kirchgemeinden, darunter auch Muri. Der Rest des beschlagnahmten Kirchenschatzes wurde zwischen 1844 und 1851 an Kunsthändler verkauft. Auf diese Weise gelangten die Objekte in den Besitz von Museen, Privatsammlungen...